Unser Verband wurde 1989 für die über 10.000 ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in Bayern gegründet, wobei darunter (Stand 2019) 4.619 Schöffinnen und Schöffen sind. Nur durch eine starke Gemeinschaft können wir unsere gemeinsamen Ziele erreichen.
Wenn Sie Mitglied werden, unterstützen Sie aktiv unsere Ziele und profitieren natürlich auch selbst. Die Mitgliedschaft können aktive und ehemalige ehrenamtliche Richterinnen und Richter aller Gerichtsbarkeiten sowie Schöffinnen und Schöffen erwerben.
Es kann aber auch jede natürliche oder juristische Person passives Mitglied werden, welche unsere satzungsgemäßen Ziele unterstützen möchte.
Wir freuen uns, wenn Sie ordentliches Mitglied werden wollen.
Schon jetzt freuen wir uns Sie zu einer unserer Mitgliederversammlungen oder zu Schulungsmaßnahmen begrüßen zu können. Der Landesverband ist selbstlos und gemeinnützig tätig dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken. Mitgliedsbeiträge und Spenden werden von den Finanzämtern als steuerlich abzugsfähig anerkannt.
Der Jahresmindestbeitrag beträgt 60,- Euro und ist im ersten Quartal eines jeden Jahres im Voraus zu entrichten. Sie werden dazu vom Kassenwart unseres Verbandes benachrichtigt. Bei unterjährigem Beitritt im wird ein ermäßigter Mitgliedsbeitrag je nach Quartal des Eintritts festgesetzt. Im Mitgliedsbeitrag ist der Bezug einer Fachzeitschrift enthalten.
Hier können Sie unsere am 29.10.2022 beschlossene Beitragsordnung einsehen.
Aufnahmeantrag mit SEPA-Mandat und Datenschutzerklärung als PDF zum Downloaden
Bitte ausdrucken und an die auf dem Formular angegebene Adresse senden.
Den "Beleg zum vereinfachten Zuwendungsnachweis" können Sie hier bei unserem Schatzmeister anfordern.