Wir möchten darauf hinweisen, dass das bayr. Justizministerium jetzt ein einheitliches Bewerbungsformular herausgegeben hat, das verbindlich zu benutzen ist. Sollten Sie sich bereits mit einem anderen Formular beworben haben, so ist diese Bewerbung unter Umständen nicht gültig und muss wiederholt werden.
Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass die Bewerbungsfristen in den Kommunen unterschiedlich festgelegt werden. Zwar ist der offizielle Schlusstermin der 15. Mai 2023, allerdings ziehen viele Kommunen diesen Termin vor, um rechtzeitig Beschlüsse im Stadt- oder Gemeinderat treffen zu können.
Das Justizministerium hat jetzt ein update für das Bewerbungsformular herausgegeben, allerdings bleibt es dabei, dass es nur ein Formular gibt und keine getrennten Antragsformulare für Erwachsenen- und Jugendschöffen.
Viele Kommunen sind dazu übegegangen, eigene Formulare zu entwickeln und auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Diese Formulare haben natürlich die erforderlichen Inhalte, können sich aber in der Form von dem Formular des Justizministeriums unterscheiden. Erkundigen Sie sich deshalb vorab, ob Sie das Antragsformular des Justizministeriums oder das der eigenen Kommune verwenden müssen.
Infokampagne zur Schöffenwahl in Bayern ist gestartet
Und hier eine Übersicht der Rundfunk- und Fernsehbeiträge aus Bayern und der ganzen Bundesrepublik