Wie wichtig es ist, den Kontakt zur Politik zu pflegen, hat der DVS Landesverband Landesverband Niedersachsen / Bremen am 27. Februar erlebt. Im Landtag wurde das Thema „Schöffenamt stärken“ diskutiert und ein wegweisender Beschluss gefasst.
Eingebracht wurde der Entschließungsantrag von der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ bereits im letzten Jahr mit der Unterstützung. Nach diversen Änderungsanträgen der anderen Fraktionen wurde dann in einer Plenarsitzung, zu der der DVS Landesverband Niedersachsen / Bremen auch eingeladen wurde, ein mehrheitlicher Beschluss gefasst.
Für den DVS Landesverband Niedersachsen / Bremen war es eine ungewohnte Situation, von allen Seiten ausdrücklich mit Lob und Anerkennung überhäuft zu werden. Besonders die bereitgestellten Mittel für die Informationsveranstaltungen mit den neuen Schöffinnen und Schöffen sind bisher für die Region „einmalig“. Sie werden nämlich zum ersten Mal dem Schöffenverband im Rahmen einer Projektförderung zur Verfügung gestellt, leider aber bisher nur für dieses Kalenderjahr.
Deshalb gilt es nun, über die politischen Kontakte eine „Verstetigung“ für die kommenden Jahre anzumahnen, sonst bleibt diese wichtige Maßnahme ein Tropfen auf den heißen Stein.
"Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
die Schöffinnen und Schöffen an unseren Strafgerichten und die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter an unseren niedersächsischen Gerichten leisten einen wichtigen Beitrag für unser Gemeinwesen.
Die Beteiligung von Schöffinnen und Schöffen in der Strafjustiz hat eine lange Tradition, geht auf die politische Aufklärung im 19. Jahrhundert zurück. Das Schöffenamt hat zudem Verfassungsrang durch die Regelung in Art. 51 II der niedersächsischen Verfassung.
Aus gutem Grund gibt es in unserem Rechtssystem ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Die Mitwirkung der Bevölkerung an der Rechtsprechung ist eine wichtige Errungenschaft des modernen Rechtsstaates. Sie stellt eine demokratische Kontrolle der Justiz sicher und sorgt für mehr Transparenz bei gerichtlichen Entscheidungen. Zudem tragen die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter mit ihren unterschiedlichen Erfahrungen und Hintergründen zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung bei, stärken so die Akzeptanz von Entscheidungen der Gerichte.
Das Schöffenamt ist ein verantwortungsvolles Ehrenamt. Deshalb sehen wir das Erfordernis, unseren ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, die Unterstützung zukommen zu lassen, die sie für die Ausübung ihres wichtigen Amtes benötigen.
Es gibt bereits ein breites Unterstützungsangebot. Ich will hier die Einführungs- und Halbzeitveranstaltungen zur Mitte der Amtsperiode nennen, ferner den Leitfaden für Schöffinnen und Schöffen sowie weitere Informationen auf der Homepage des Justizministeriums, ferner die Informationsangebote des Bundes und insbesondere die Unterstützung vor Ort durch die Gerichtsverwaltung und die Vorsitzenden der jeweiligen Spruchkörper.
Eine wichtige und unverzichtbare Ergänzung des staatlicherseits zur Verfügung gestellten Unterstützungsangebots sind die Angebote des Landesverbandes der Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen. Die Tatsache, dass die Angebote von den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern sehr gut angenommen werden, spricht für sich.
Der Landesverband ist die Interessenvertretung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Mit seinen Veranstaltungen, etwa mit den Schöffenstammtischen vor Ort, sorgt er für eine Vernetzung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, gibt die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch. Ferner bietet der Landesverband in Zusammenarbeit mit Volkshochschulen und anderen Bildungsträgern Fortbildungsangebote zu materiellrechtlichen und prozessualen Fragestellungen an, die für die Ausübung des Schöffenamtes von Bedeutung sind. Des Weiteren berät der Landesverband ehrenamtliche Richterinnen und Richter zu Fragen rund um das Schöffenamt.
Die Angebote des Landesverbandes sind eine große Unterstützung für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter im Land. Der Verband, der ehrenamtlich organisiert ist, leistet eine sehr gute Arbeit. Im Namen meiner Fraktion darf ich mich dafür ganz herzlich beim Landesverband und den dort Verantwortlichen bedanken.
Mit dem Haushalt 2019 haben wir über die politische Liste Haushaltsmittel für die Fortbildungsangebote des Landesverbandes zur Verfügung gestellt, um es dem Verband zu ermöglichen, sein Fortbildungsangebot weiterhin zur Verfügung stellen und weiterentwickeln zu können. Die Fortbildungsangebote des Verbandes wollen wir weiterhin unterstützen, fordern von der Landesregierung, auch künftig für eine Unterstützung des Verbandes zu sorgen, finanziell und organisatorisch.
Des Weiteren enthält unser Antrag den an die Landesregierung gerichteten Prüfauftrag, wie die Unterstützung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter an den niedersächsischen Gerichten weiter verbessert werden kann. Konkret geht es u.a. darum einen zentralen Ansprechpartner beim Justizministerium zu schaffen, der ehrenamtliche Richterinnen und Richter berät, unterstützt und weitere Ansprechpartner vermittelt. Dies sorgt auch für eine Entlastung des Landesverbandes, der viele Anfragen zum Schöffenamt erhält.
Mit dem Prüfauftrag wollen wir weitere Unterstützungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter anschieben. Im Rahmen der Unterrichtung im Ausschuss wurde seitens des Justizministeriums bereits berichtet, dass eine Supervision für Schöffinnen und Schöffen bei belastenden Verfahren geplant ist. Ein entsprechendes Angebot sei derzeit in der internen Abstimmung. Dies wird von uns ausdrücklich unterstützt und begrüßt.
Von besonderer Bedeutung ist der dritte Punkt unseres Antrages. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter haben einen Anspruch auf Freistellung gegenüber ihrem Arbeitgeber. Ferner gibt es ein gesetzliches Benachteiligungsverbot. Es häufen sich Beschwerden darüber, dass insbesondere dem Freistellungsanspruch von Arbeitgebern nicht immer ausreichend Rechnung getragen wird. Auch der Landesverband hat, zuletzt auch in seiner schriftlichen Stellungnahme, nochmal auf die Zunahme von Konflikten im Zusammenhang mit dem Freistellungsanspruch hingewiesen. In diesem Punkt gibt es große Unsicherheit. Der juristische Laie kann die Rechtsprechung zur Freistellung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern kaum überblicken. Neuerdings ist öfter zu hören, dass auch der öffentliche Dienst sich im Hinblick auf die Freistellung seiner Mitarbeiter für das richterliche Ehrenamt nicht vorbildlich verhält. Wir halten es daher für erforderlich, dass seitens der Landesregierung nicht nur für das Schöffenamt geworben wird, sondern dass an geeigneter Stelle für die Einhaltung des gesetzlichen Freistellungsanspruchs und des Benachteiligungsverbotes sensibilisiert und hingewiesen wird.
Abschließend möchte ich noch auf den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen eingehen. In Ihrem Antrag fordern Sie eine Vielzahl von Maßnahmen, haben einen langen Forderungskatalog aufgestellt Teilweise betreffen Ihre Forderungen den Bereich der Kommunalaufsicht, also das Innenministerium. Weitere Punkte wie die Verdienstausfallregelungen und die Vereinbarkeit von Schöffenamt und Familie betreffen die Bundesebene.
Hier gilt: „Weniger ist manchmal mehr.“ Wir haben eine Priorisierung vorgenommen, haben uns insbesondere am landespolitischen Handlungsrahmen orientiert. Mit unserem Antrag bringen wir konkrete Verbesserungen für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter auf den Weg.
Das Erfordernis, eine dauerhafte Beratung für die Kommunen insbesondere bei Fragen zur Schöffenwahl zur Verfügung zu stellen, sehen wir nicht. Ansprechpartner ist hier das für die Kommunen zuständige Innenministerium. Hier gibt es eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ferner will ich auf die Runderlasse „Wahl der Schöffinnen und Schöffen“ und „Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen“ hinweisen, die die bundesgesetzlichen Regelungen konkretisieren. Zusätzliche Bedarfe von Kommunen sind uns nicht bekannt, sind von kommunaler Seite auch nicht an uns herangetragen worden.
Zu den Fragen der Verdienstausfallregelungen und weiteren Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Schöffenamt und Familie hat das Justizministerium im Rahmen der Unterrichtung im Ausschuss berichtet, dass es auf der zuständigen Bundesebene derzeit keine Bewegung gibt. Wir halten es für falsch, an dieser Stelle falsche Erwartungen zu wecken.
Für Kinderbetreuung und Pflege können auf Grundlage der bestehenden gesetzlichen Regelungen schon jetzt die notwendigen Kosten geltend gemacht werden.
Ich möchte nochmal ausdrücklich für unseren Antrag werben. Unterstützen Sie unseren Antrag. Mit dem Antrag stärken wir das Schöffenamt und machen deutlich, dass wir die gute Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Schöffenvereinigung fortsetzen und diesen auch zukünftig bei seiner wichtigen Arbeit unterstützen wollen."