Bezuschussung von Weiterbildungsmaßnahmen:
In unseren Gesprächen mit dem Bayr. Justizministerium haben wir ein wichtiges Ziel erreicht: in einem Schreiben des StMJ an die Oberlandesgerichte empfiehlt das Ministerium den bayerischen Gerichten, Anträge gem. § 15 Abs. 3 JVEG wohlwollend zu prüfen! Damit haben wir die Hürde für Schöffinnen und Schöffen für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen deutlich gesenkt. Falls notwendig, können Antragsteller dieses Schreiben jederzeit gegenüber Gerichten verwenden.
Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V.
Seit Februar 2021 wird das Kriminologische Kolloquium des KFN offiziell als anerkannte Fortbildungsveranstaltung im Geschäftsbereich Strafgerichte und Staatsanwaltschaften in Niedersachsen geführt.
Das Kriminologische Kolloquium wird an jedem ersten Dienstag im Monat von 18 bis 19:30 Uhr eine Veranstaltung durchführen.
Dieses findet am Mittwoch, den 16. April 2025 von 18.00 Uhr statt:
Prof. Dr. Johannes Fuß (Institut für Forensische Psychiatrie und Sexualforschung, LVR-Universitätsklinik Essen)
spricht zum Thema:
Psychisch erkrankte Menschen in Haft: Welchen Beitrag kann die Forschung leisten?
Die Teilnahme wird ausschließlich online möglich sein. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Hierfür nutzen wir ein Online-Anmeldeformular.
Die Teilnahme ist kostenlos.
https://kfn.de/veranstaltungen/kriminologischeskolloquium
Seminare der Bildungsakademien für das Jahr 2025
Georg-von-Vollmar-Akademie e.V.
Schöffen-Seminar: Sexualstraftaten und gesellschaftliche Bedeutung
Eckdaten
Akademie Frankenwarte
Die Akademie Frankenwarte führt 2025 Bildungsseminare durch.
Gustav-Stresemann-Institut