Bezuschussung von Weiterbildungsmaßnahmen

In unseren Gesprächen mit dem Bayr. Justizministerium haben wir ein wichtiges Ziel erreicht: in einem Schreiben des StMJ an die Oberlandesgerichte empfiehlt das Ministerium den bayerischen Gerichten, Anträge gem. § 15 Abs. 3 JVEG wohlwollend zu prüfen! Damit haben wir die Hürde für Schöffinnen und Schöffen für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen deutlich gesenkt. Falls notwendig, können Antragsteller dieses Schreiben jederzeit gegenüber Gerichten verwenden.


Beratung bei Konflikten und Problemen in ihrem Amt : Unsere Mitglieder finden hier Unterstützung.
Mehr Details im internen Bereich!


ZOOM Treffen

Derzeit findet jeden 1sten Donnerstag im Monat eine Zoom-Konferenz für Mitglieder statt. Einladungen werden über den email-Verteiler verschickt.
Unser Ziel ist es, zu jedem dieser Termine Gäste einzuladen, die ein für uns interessantes Thema behandeln.

Diese Konferenzen werden wir auf absehbare Zeit beibehalten, da wir nur auf diesem Wege alle Mitglieder erreichen (im Unterschied zu Präsenztreffen).

Präsenz Treffen

Die Präsenz-Treffen für Mitglieder an jedem 3ten Donnerstag im Monat, beginnend im September 2021 sind aktuell ausgesetzt.

Zusammenarbeit mit Bildungsträgern

Wir sind aktuell in intensiven Gesprächen mit Bildungsträgern, um unseren Mitgliedern ein Fortbildungsangebot machen zu können. Unsere Kooperationspartner sind die Akademie Frankenwarte in Würzburg, die Georg-von-Vollmar Akademie in Kochel, die Hanns-Seidel-Stiftung in München (Seminare in Kloster Banz), sowie die Volkshochschule München.

Die aktuellen Termine finden Sie unter Fortbildung


Youtube

Wir haben jetzt unseren eigenen Youtube-Kanal aufgesetzt, auf dem Interviews mit interessanten Persönlichkeiten zu sehen sind. Aktuell haben wir als Inhalt ein Interview mit dem ehemaligen Münchner Polizeipräsideten Andrä, sowie einen Vortrag des Polizeidirektors Christian Weis von unserer Zoom-Sitzung am 3.6. 2021. Bitte folgen Sie dem link


Neue JVEG Sätze

Durch Inkrafttreten des Kostenrechtsänderungs­ge­setzes 2021 (KostRÄG 2021) zum 01.01.2021 ändern sich auch die für ehrenamtliche Richterinnen und Richter geltenden Sätze.

  • Fahrtkostenersatz (§ 5 Abs. 2 Nr. 2  JVEG)
    bisher 0,30 € / jetzt 0,42 € je km
  • Entschädigung für Zeitversäumnis (§ 16 JVEG)
    bisher 6,00 € / jetzt 7,00 € je Stunde
  • Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung (§ 17 JVEG)
    bisher 14,00 € / jetzt 17,00 € je Stunde
  • Entschädigung für Verdienstausfall (§ 18 JVEG)
    bisher max. 24,00 € / jetzt max. 29,00 € je Stunde

Bitte besuchen Sie diese Seite bald wieder. Vielen Dank für ihr Interesse!


Näheres zu den Änderungen finden Sie in der Mitgliederzeitschrift „Richter ohne Robe“ (RohR) Heft 1/2020, Seite 22 und Heft 4/2020, Seite 144. Umfassende Hintergrundinformationen und Links bietet auch die PariJus gGmbH.

 
 
 
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